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General Terms and Conditions (AGB)

Stand: 19.02.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel

Die Lanes & Planes GmbH (im Folgenden: Anbieter) bietet die Software „Lanes & Planes“ (im Folgenden auch: Software) an. Lanes & Planes ist eine Travel-Management-Lösung als Software as a Service. Der Kunde will die Software in seinem Unternehmen nutzen und schließt dazu mit dem Anbieter diesen Vertrag.

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Software ermöglicht die Buchung von Transportleistungen und/oder  Beherbergungsleistungen sowie ggf. weiteren mit diesen Leistungen im Zusammenhang stehenden Leistungen (im Folgenden gemeinsam: Reiseleistungen) bei den jeweiligen Anbietern (im Folgenden: Reisedienstleister) sowie weitere in diesen Vertragsbedingungen aufgeführte Funktionen und ist über das  Webinterface sowie über die App benutzbar.

 

§ 2 Einrichtung und Berechtigungssystem

(1) Der Anbieter wird dem Kunden im Rahmen der Einrichtung den erforderlichen Zugang zur Software verschaffen und ihm die erforderlichen Zugangsdaten übermitteln.

(2) Die übermittelten Zugangsdaten gewähren dem Kunden Zugang zu einem Admin-Account, über den berechtigte Nutzer gemäß § 5 angelegt und verwaltet werden und Zugangsdaten erzeugt werden können. Berechtigte Nutzer sind dann in der Lage, über die Software im Namen des Kunden Buchungen vorzunehmen. Der Kunde muss für die Aktualität der personenbezogenen Daten in den Accounts der berechtigten Nutzer sorgen, da diese Daten an die Reisedienstleister im Rahmen der Buchung weitergegeben werden müssen.

 

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Über die Software stellt der Anbieter eine technische Verbindung zu den Informationsangeboten der Reisedienstleister her. In der Software des Anbieters werden dabei Informationen der Reisedienstleister angezeigt, für deren Richtigkeit der Anbieter nicht verantwortlich ist. Auch sonstige Störungen in den Angeboten der Reisedienstleister liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.

(2) Eine Vertragsbeziehung über die Reiseleistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reisedienstleister nach dessen Geschäftsbedingungen zustande, soweit diese wirksam einbezogen wurden und Vertragsbestandteil geworden sind. Der Anbieter vertritt den Kunden im Rahmen der Buchung von Reiseleistungen in dem in diesem §3 (2) festgelegten Umfang. Die Buchung erfolgt durch Klick auf den Button mit der Aufschrift „Buchung beauftragen“ oder einer sinngemäß identischen Aufschrift. Durch die Buchung bevollmächtigt der Kunde oder ein berechtigter Nutzer im Namen des Kunden den Anbieter unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die jeweils ausgewählten Reiseleistungen im Namen des Kunden direkt beim jeweiligen Reisedienstleister zu buchen. Der Kunde beauftragt in diesem Fall den Anbieter als Vermittler, die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber dem Reisedienstleister im Namen des Kunden zu erfüllen. In seltenen Fällen, wie z.B. der Buchung mehrerer zusammengehöriger Reiseleistungen, kann es vorkommen, dass sich die Preise für Reiseleistungen nachträglich ändern. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, im Rahmen seiner Vollmacht die Reiseleistungen im Namen des Kunden auch zu Preisen zu buchen, die bis maximal 15% oberhalb der angezeigten Bruttopreise liegen.

(3) Reisen können grundsätzlich über die Software oder über den Support innerhalb der gegeben Servicezeiten (§7 (3)) storniert oder umgebucht werden, soweit dies nach den geltenden Vertragsbedingungen des Reisedienstleisters möglich ist. Direkte Stornierungen oder Umbuchungen über den Anbieter der Reiseleistung sind nicht zulässig. Der Stornierungs- oder Umbuchungsantrag muss innerhalb der Servicezeiten (§7 (3)) bis spätestens zwei Stunden vor Beginn der Reise beim Anbieter eingehen. Anfragen zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchen sind telefonisch innerhalb der Servicezeiten (§7 (3)) zu tätigen. Gelten nach den AGB bzw. Beförderungsbedingungen der Reisedienstleister bestimmte Stornierungs- oder Umbuchungsfristen, so ist an Stelle des Tages der Reiseleistung der letzte Tag maßgeblich, an dem eine Stornierung oder Umbuchung vorgenommen werden kann. Der Anbieter wird den Stornierungs- oder Umbuchungswunsch im Namen des Kunden unverzüglich an den jeweiligen Reisedienstleister weiterleiten. Durch Stornierungen oder Umbuchungen können Stornogebühren oder Umbuchungsgebühren nach den Bedingungen des jeweiligen Reisedienstleisters anfallen. Für die Bezahlung von Stornogebühren oder Umbuchungsgebühren gelten die Regelungen in § 3 (2) entsprechend. Rückerstattungen durch Reisedienstleister wird der Anbieter unmittelbar vom Reisedienstleister auf ein Konto des Kunden vornehmen lassen.

(4) Der Anbieter ermöglicht die Hinterlegung von Reiserichtlinien innerhalb der Software. Überschreitet ein berechtigter Nutzer bei der Buchung die für ihn in den Reiserichtlinien vorgesehenen Grenzen (z.B. Buchung 1. Klasse statt 2. Klasse) und wird diese Überschreitung von der Software erkannt, so erhält der Administrator nach der Buchung über die Software einen entsprechenden Hinweis.

(5) Die Fakturierung der Reiseleistungen erfolgt durch den Anbieter.

(6) Die Software ermöglicht neben der Buchung von Reiseleistungen auch die digitale Verarbeitung und Verwaltung zusätzlicher Reisebelege, z.B. Bewirtungsbelege oder Taxibelege (im Folgendem: Expenses) nach Maßgabe von § 4.

(7) Der Anbieter hat das Recht, einmal jährlich oder im Falle eines begründeten Anlasses beim Kunden eine Überprüfung durchzuführen oder durchführen zu lassen, um festzustellen, ob der vereinbarte Nutzungsumfang eingehalten wird.

(8) Der Anbieter erbringt neben der Bereitstellung der Software ferner Leistungen im Bereich Fortentwicklung (a), Störungshilfe/Fehlerbeseitigung (b) und Support (c).

a) Im Rahmen der Fortentwicklung entwickelt der Anbieter die Software in Bezug auf Qualität und Modernität fort, passt sie an geänderte Anforderungen an, bearbeitet Fehler, um die geschuldete Qualität aufrechtzuerhalten, und überlässt dem Kunden hieraus entstehende neue Versionen der Software. Miterfasst sind kleinere Funktionserweiterungen oder Funktionsänderungen, aber keine Funktionsbeschränkungen. Wenn die Fortentwicklung der Software- Anpassungen im System des Kunden erforderlich macht, so sind diese Anpassungen vom Kunden vorzunehmen.

b) Im Rahmen der Störungshilfe/ Fehlerbeseitigung ist der Anbieter verpflichtet, vom Kunden gemeldete Fehler der Software zu untersuchen und etwaige Fehler zu beseitigen.

c) Der Anbieter verpflichtet sich ferner dazu, dem Kunden Support gemäß § 7 zu leisten.

9) Der Anbieter speichert alle Rechnungen über gebuchte Reiseleistungen und weitere Reisekostenbelege zum jederzeitigen Abruf während der Vertragslaufzeit. Nach Beendigung des Vertrages speichert der Anbieter diese Belege und Rechnungen noch für die Dauer von 3 Monaten. Während dieser Zeit kann der Kunde einen Export aller Rechnungen und Belege erhalten. Für den Abruf nach Ablauf der Vertragslaufzeit fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 380 EUR pro exportiertes Kalenderjahr an.

(10) Im Falle der Buchung einer Flugreise wird der Anbieter den berechtigten Nutzer einchecken.

(11) In der Software angezeigte Statistiken können von den tatsächlichen abrechnungsrelevanten Daten abweichen und dürfen weder für buchhalterische noch für Abrechnungszwecke verwendet werden.

(12) In der Software angezeigte Daten, die sich nicht auf die Buchung selbst beziehen, sondern Empfehlungen über Wege zu oder zwischen den vermittelten Reisedienstleistungen betreffen, beruhen auf den Daten von Drittanbietern, für die der Anbieter nicht verantwortlich ist.

(13) Der Anbieter ist verpflichtet, vertragsrelevante Informationen, z.B. Informationen über neue Funktionen sowie Erinnerungen an gebuchte Reisen, per E-Mail an die berechtigten Nutzer zu übermitteln.

(14) Bei angefragten Gruppenreisen fallen folgende zusätzliche Servicegebühren pro angefragtem Reisenden an: ab 6 Personen 9,90 EUR, 11 - 29 Personen 10,90 EUR, 30 - 99 Personen 14,90 EUR und ab 100 Personen 19,90 EUR. Bei angefragten Flugreisen für Gruppen wird diese Servicegebühr pro Ticket berechnet.

(15) Für die nachträgliche Buchung von Zusatzleistungen (wie Sitzplatz, Gepäck, etc.) fällt eine zusätzliche Servicegebühr von 10,90 EUR netto pro gebuchter Zusatzleistung an.

(16) Bei Stornierungen von Flugtickets zur reinen Steuerrückerstattung, fällt eine einmalige Servicegebühr von 19,90 EUR pro Ticket an.

(17) Bei Rechnungskorrekturen von vom Anbieter ausgestellten Rechnungen fällt eine Servicegebühr von 29,90 EUR an. Diese Gebühr entfällt, wenn die Korrektur auf einem Fehler des Anbieters beruht.

 

§ 4 Weitere Reisekosten / Spesen & Auslagen (Expenses)

(1) Berechtigte Nutzer haben die Möglichkeit, über die Software weitere Belege auch für andere berechtigten Nutzer (z.B. Taxiquittungen, Bewirtungsbelege etc.)  hochzuladen, um dem Kunden die Erstattung zu ermöglichen. Hierfür müssen der Beleg als Bilddatei hochgeladen und weitere Pflichtangaben (z.B. der anwendbare Umsatzsteuersatz) über ein Formularfeld eingegeben werden.

(2) Die Richtigkeit der Angaben in den Formularfeldern wird vom Anbieter nicht geprüft. Fehlerhafte Angaben durch einen berechtigten Nutzer können nachträglich durch einen Administrator oder den berechtigen Reisenden korrigiert werden. Korrekturen können bis zur Einreichung und Abschluss der Reise jederzeit vorgenommen werden. Für die Richtigkeit dieser Angaben ist allein der Kunde verantwortlich.

 

§ 5 Berechtigte Nutzer / Weitere Rechnungsprofile

(1) Der Kunde kann in seinem Account weitere Rechnungsprofile für weitere Niederlassungen oder Tochtergesellschaften anlegen. Dadurch erhöht sich die feste monatliche Vergütung um 49 EUR pro Monat.

(2) Der Kunde kann die Software seinen Mitarbeitern als berechtigten Nutzern zur Nutzung überlassen. Freie Mitarbeiter gelten auch als Mitarbeiter im Sinne dieser Regelung.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten entgeltlich Zugang zu gewähren. Zur Erteilung von Unterlizenzen ist er nur nach Maßgabe von § 12 berechtigt.

 

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Software von den berechtigten Nutzern nur im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit des Kunden genutzt wird.

(2) Der Kunde ist für die richtige Verbuchung der Belege sowie seine ordnungsgemäße Buchhaltung selbst verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere auch für die Archivierung seiner Buchhaltungsbelege und die Erfüllung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich. Die Software ist keine Buchhaltungs- oder Steuerberatung- oder Archivierungssoftware.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine erhaltenen Zugangsdaten geheim zu halten und sicher zu verwahren. Er hat zudem die berechtigten Nutzer dazu anzuhalten, ebenfalls die Zugangsdaten geheim zu halten und sicher zu verwahren und ist hierfür gegenüber dem Anbieter verantwortlich.

(4) Wenn der Kunde den Verdacht des Missbrauchs von Zugangsdaten hat, muss er den Anbieter unverzüglich benachrichtigen und die Sperrung beantragen. Bei Zugang der Benachrichtigung an Werktagen, wird der Anbieter den Zugang innerhalb von 24 Stunden, bei Zugang an anderen Tagen als Werktagen innerhalb von 48 Stunden sperren. Betrifft der Verdacht die Zugangsdaten eines berechtigten Nutzers, so hat er dessen Zugang ferner unverzüglich zu sperren. Der Verdacht eines berechtigten Nutzers ist dem Kunden zurechenbar.

(5). Besteht beim Anbieter aufgrund von tatsächlichen Anhaltspunkten der Verdacht des missbräuchlichen Gebrauchs von Zugangsdaten, so ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden oder eines berechtigten Nutzers bis zur Aufklärung des Sachverhalts vorläufig zu sperren.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, dass die Reisenden sich über die aktuellen Reise-, Einreise- und Sicherheitsbestimmungen selbständig informieren und diese einhalten. Dies gilt analog für die jeweiligen AGB und/ oder Beförderungsbedingungen des jeweiligen Reiseanbieters.

(7) Der Kunde ist verantwortlich für alle von seinen Mitarbeitenden beziehungsweise Reisenden verursachten Kosten, wie beispielsweise Zusatzleistungen bei Hotelübernachtungen oder Mietwagen.

(8) Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Termine (insbesondere, die für die Implementierung) einzuhalten und spätestens ein Werktag vor Beginn des Termins abzusagen. Nicht abgesagte Termine werden dem Kunden, unabhängig von der Einrichtungsgebühr, i.H.v. 120 EUR pro nicht stattgefundenen Termin in Rechnung gestellt.

 

§ 7 Benutzerhandbuch, Hotline, erweiterte Servicezeiten (24/7)

(1) Ein Benutzerhandbuch ist nicht geschuldet. Statt eines Benutzerhandbuchs gewährt der Anbieter ein Online-Wiki sowie Support über die Supporthotline und per E-Mail innerhalb der Servicezeiten.

(2) Die Supporthotline dient nicht zur Erteilung von Reiseauskünften oder zur Entgegennahme von Buchungswünschen oder Stornierungen/Umbuchungen, die auch über das System online oder in der App getätigt oder abgefragt hätten werden können. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Reiseauskünfte über die Supporthotline zu erteilen oder telefonische Buchungs-, Umbuchungs- oder Stornierungsanfragen zu bearbeiten, die auch über das System online oder in der App getätigt oder abgefragt hätten werden können. Wenn der Anbieter solche Auskunfts- oder Buchungs-, Umbuchungs- oder Stornierungsanfragen bearbeitet, ist er berechtigt, hierfür eine Servicegebühr in Höhe von 14,90 EUR pro erteilte Reiseauskunft sowie in Höhe von 14,90 EUR pro Buchung zu berechnen. Das gleiche gilt auch für alle sonstigen Supportanfragen, die nicht auf einem Mangel der Software beruhen.

(3) Die Servicezeiten sind montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 20:30 Uhr mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Bayern.

(4) Der Kunde muss auftretende Fehler an der Software dem Anbieter unverzüglich mitteilen und diesen bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Eine Fehlermeldung muss so konkret sein, dass ein verständiger Dritter den Fehler nachvollziehen und auf Basis der Fehlermeldung reproduzieren kann.

(5) Im Falle der Buchung der erweiterten Servicezeiten (24/7) stellt der Anbieter dem Kunden, die unter Abs. 2 definierte Supporthotline in der Zeit zwischen 20:30 Uhr und 07:00 zusätzlich als rund um die Uhr telefonisch und per Email erreichbaren Notfalldienst zur Verfügung. Im Rahmen der erweiterten Servicezeiten (24/7) unterstützt der Anbieter den Kunden bei der Organisation der Reise und der Kommunikation mit Reisedienstleistern außerhalb der regulären Servicezeiten. Die erweiterte Servicezeiten (24/7) dienen der Inanspruchnahme in Notfällen. Der Kunde ist verpflichtet, in nicht eiligen Fällen nur während der regulären Servicezeiten Kontakt aufzunehmen. Bei unberechtigter Inanspruchnahme gilt Abs. 2 S. 3 entsprechend. Im Rahmen der erweiterte Servicezeiten (24/7) unterstützt der Anbieter insbesondere in folgenden Fällen:

﹣            Unterstützung bei sehr kurzfristigen Buchungswünschen, die online oder in der App nicht mehr gebucht werden können.

﹣            Unterstützung bei Problemen beim Check-in im Hotel (z.B. Hotel ist geschlossen, Rezeption ist nicht mehr besetzt, Probleme mit Kosten und Abrechnung)

﹣            Unterstützung bei kurzfristigen Umbuchungs- /Stornierungswünschen wegen Krankheit, Terminausfall etc.

﹣            Unterstützung bei verpasstem Anschlussflug

﹣            Unterstützung bei fehlenden Reiseunterlagen (z.B. Bordkarte nicht erhalten, Reisender ist schon auf dem Weg zum Flughafen).

Im Falle der Nutzung des 24/7 erweiterten Servicezeiten ohne vorherige Buchung vom Kunden, schuldet der Anbieter keine Verfügbarkeit und es fällt pro bearbeiteten Anruf, E-Mail oder Chatanfrage eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 59 EUR an.

 

§ 8 Verfügbarkeit und Service Level

(1) Die Software ist verfügbar im Sinne dieses Vertrags, solange nicht ein Fehler der Fehlerklasse 1 vorliegt und die Nichtverfügbarkeit nicht auf Wartungsarbeiten zurückzuführen ist.

(2) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99% im Jahresmittel bezogen auf ein Vertragsjahr jeweils im Zeitraum von 8:00-20:00 Uhr an allen Werktagen des jeweiligen Vertragsjahrs (Verfügbarkeitszeitraum) am Sitz des Anbieters.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit außerhalb des Verfügbarkeitszeitraums Wartungsarbeiten durchzuführen. Innerhalb des Verfügbarkeitszeitraums ist der Anbieter maximal für 2 Stunden pro Vertragsmonat und nur nach einer Vorankündigung per E-Mail mindestens 24 Stunden vor Durchführung der Maßnahmen zu Wartungsarbeiten berechtigt.

(4) Es gelten folgende Fehlerklassen:

Fehlerklasse 1: Schwerer Fehler

Die Nutzung der Software ist insgesamt nicht mehr möglich oder so stark eingeschränkt, dass keine Reisen gebucht werden können.

Fehlerklasse 2: Mittlerer Fehler

Die Nutzung der Software ist hinsichtlich eines oder mehrerer Teile nicht mehr möglich. Es können aber Reisen gebucht werden.

Fehlerklasse 3: Leichter Fehler

Alle Fehler, die nicht einer anderen Fehlerklasse zuzuordnen sind.

(5) Bei Hinterlegung einer BMIS Nummer der Deutschen Bahn, kann es aufgrund der Art der Ticketausstellung zu einem zeitlichen Verzug zwischen Bestellabschluss und Ticketausstellung durch den Anbieter kommen. Während der Öffnungszeiten beträgt dieser zeitliche Verzug max. 2 Stunden, außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt die Ticketausstellung am nächsten Werktag.

Der Anbieter kann keine Garantie für die vollständige Zuordnung auf die hinterlegte BMIS Nummer aller über die Software gekauften Tickets der Deutschen Bahn geben, unterstützt den Kunden falls nötig mit einer Aufstellung aller innerhalb eines Jahres über die Software gemachten Umsätze bei der Deutschen Bahn.

 

§ 9 Vergütung; Abrechnungsdaten; Fälligkeit

(1) Für die Nutzung der Software fällt die jeweils vereinbarte monatliche Vergütung sowie die jeweils vereinbarte variable Vergütung, mindestens jedoch 3,90 EUR pro gebuchter Reiseleistung, an. Der Anspruch des Anbieters auf eine monatliche Vergütung sowie auf die Einrichtungsgebühr entsteht mit dem Beginn des Vertrages. Alle Preisangaben gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die monatliche Vergütung sowie die variable Vergütung erhöhen sich zu Beginn jeder neuen Vertragslaufzeit, frühestens jedoch nach einem Jahr, um jeweils 5% (zur Klarstellung: bei vereinbarter prozentualer variabler Vergütung erhöht diese sich um 5% nicht 5% Punkte!).
Sollte die Quote von Hotelbuchungen mit Vertragsraten im Quartalsmittel 30% übersteigen, wird eine zusätzliche prozentuale variable Vergütung von 2% auf den Hotel-Reiseumsatz erhoben .

(2) Falls der Kunde keine separate Vereinbarung mit dem Anbieter zur Nutzung von Expenses (gemäß §4) getroffen hat, wird für jeden neu angelegten Nutzer für die verbleibende Laufzeit eine zusätzliche Gebühr von 7,90 € pro Monat fällig.

(3) Für Inanspruchnahme von im regulären Leistungs- und Serviceumfang nicht enthaltenen Serviceleistungen, behält sich der Anbieter vor, 95 EUR pro Stunde in Rechnung zu stellen (bei Involvierung eines Programmierers, fällt eine erhöhte Gebühr von 125 EUR pro Stunde an). Darunter fallen insbesondere sämtliche Vorgänge, die vom Kunden selbstständig vorgenommen werden können, wie bspw. die Pflege der Reiserichtlinien oder Anlage von Kostenstellen, oder auch die Fehlersuche bzw. -behebung von nicht vom Anbieter verursachten Problemen.

(4) Der Anbieter kooperiert mit dem Unternehmen VATit Deutschland GmbH. Diese Kooperation soll es dem Kunden ermöglichen, im Ausland angefallene Umsatzsteuer für über die Software prozessierten Rechnungen und Belege von der jeweiligen nationalen Finanzbehörde zurückzufordern. Dafür ist es nötig, dass der Kunde mit VATit Deutschland GmbH eine separate Vereinbarung im Innenverhältnis schließt. Für die Anbahnung, Koordination, Aufbereitung der Daten und Belege sowie Verwaltung erhebt der Anbieter eine Servicegebühr in Höhe von jeweils 15% der insgesamt erstattbaren Umsatzsteuer (vor Abzug Gebühren von VATit Deutschland GmbH).

(5) Die variable und die monatliche Vergütung, sowie etwaige weitere während der Laufzeit anfallenden Gebühren werden monatlich auf Basis der über die Plattform abgewickelten Reiseumsätze abgerechnet und mit Rechnungsstellung fällig.

(6) Als abgewickelte Reiseumsätze im Sinne von Abs. 5 gelten alle Umsätze von Reiseleistungen, die über die Plattform gebucht wurden. Die abgewickelten Reiseumsätze werden durch etwaige Stornierungen nicht gemindert.

(7) Sollte der Kunde Fehler in der Abrechnung des Anbieters entdecken, hat er dies dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

(8) Alle Rechnungen werden durch den Anbieter ausschließlich elektronisch ausgestellt und dem Kunden zum Download bereitgehalten oder per E-Mail zugestellt.

(9) Alle vom Anbieter ausgestellten Rechnungen und Stornorechnungen gelten zwei Monate nach Bereitstellung zum Abruf als unwiderruflich akzeptiert.

(10) Durch die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats ermächtigt der Kunde den Anbieter, Zahlungen vom angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Die Häufigkeit der Zahlungseinzüge kann der Anbieter je nach Bonität und Buchungsvolumen bestimmen.

(10.1) Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die vom Anbieter auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

(10.2.) Im Fall einer Rücklastschrift (insbesondere mangels erforderlicher Deckung des Kontos, wegen Erlöschen des Kontos, unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder falscher Eingabe der Kontodaten) ermächtigt der Kunde den Anbieter, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten.

(10.3.) Im Falle einer Rücklastschrift oder sonstiger überfälliger Zahlungen behält der Anbieter sich das Recht vor, die Nutzung - insbesondere neue Buchungen - einzuschränken, bis alle offenen Zahlungen beglichen sind.

(10.4) Im Falle eines Zahlungsverzugs oder anderweitigen Verzögerungen innerhalb eines oder mehrerer Rechnungsprofile auf Seiten des Kunden, behält sich der Anbieter das Recht vor, die offenen Beträge vom Bankkonto eines anderen Rechnungsprofils - initial vom Hauptrechnungsprofil - einzuziehen bzw. zur Zahlung fällig zu stellen.

(11) Zur Überprüfung der Identität bzw. Bonität des Kunden ist der Anbieter berechtigt, bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, D-65201 Wiesbaden oder dem Verband der Vereine Creditreform e. V. Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, sowie vergleichbaren Drittanbietern, Auskünfte und gegebenenfalls Bonitätsinformationen einzuholen. Bei mangelhafter Bonität behält sich der Anbieter das Recht vor, die Zahlungsmodalitäten einseitig zu beschränken oder sogar die Buchung bis zur Klärung einzustellen.

(12) Übersteigen die über die Plattform abgewickelten Reiseumsätze 100.000 EUR im Quartal, hat der Anbieter das Recht, eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 0,8% auf alle vermittelten Hotel-Reiseumsätze zu erheben, zur Deckung der Vorfinanzierungskosten.

(13) In Fällen, bei denen der Anbieter nicht die Rechnungsstellung für getätigte Reiseumsätze selbst vornimmt oder Rechnungen darüber erstellt, stellt der Anbieter dem Kunden ein entsprechendes vom Leistungsträger ausgestelltes Rechnungsdokument zur Verfügung. Sollte in Ausnahmen trotz mehrmaligen und nachweislichen Anmahnens eines Leistungsträgers dieser kein entsprechendes Rechnungsdokument zur Verfügung stellen, hat der Anbieter das Recht einen zur Zahlung fälligen Ersatzbeleg zu erstellen bzw. erstellen zu lassen (z.B. für Hotelleistung mit Kostenübernahme und bereits getätigter Zahlung durch den Anbieter, bei der das Hotel trotz wiederholter Anmahnung keine ordentliche Rechnung dem Anbieter bzw. dessen Fulfillment-Partner aushändigt).

(14) Der Anbieter hat das Recht, jegliche offene Forderungen oder sonstige ausstehende Zahlungen an Dritte abzutreten.

§ 10 Inkassoabtretung von Entschädigungsansprüchen für verspätete Flüge und/oder Bahnreisen

(1) Der Anbieter kooperiert mit Drittanbietern zur Durchsetzung von Fahr- und Fluggastrechten. Der Anbieter will den Kunden dabei unterstützen, etwaige Ansprüche aus Entschädigungen für Verspätungen so einfach wie möglich zu monetarisieren. Zu diesem Zweck tritt der Kunde durch diesen Vertrag alle bereits bestehenden und zukünftig etwaig entstehenden Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche gegen Verkehrsmittelbetreiber wegen Verspätungen und anderer Vertragsstörungen bei über den Anbieter gebuchten Leistungen zum ausschließlichen Zweck der Einziehung dieser Forderungen an den Anbieter ab. Die Abtretung umfasst auch erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung. Der Anbieter nimmt die Abtretung an. Der Kunde beauftragt in diesem Fall den Anbieter gleichzeitig als Vermittler, die Zahlungen der Verkehrsmittelbetreiber aus Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen entgegenzunehmen.

(2) Der Anbieter wird die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen, erforderlichenfalls auch gerichtlich, bei den Schuldnern einziehen. Hierzu ist der Anbieter insbesondere auch berechtigt, die Forderung treuhänderisch an einen Dritten zum Zwecke der Einziehung weiter abzutreten.

(3) Für den Fall, dass die Bemühungen des Anbieters zur Einziehung der Forderung nach pflichtgemäßem Ermessen erfolglos bleiben oder keine Erfolgsaussichten bestehen, wird der Anbieter dies dem Kunden unter Offenlegung der Gründe mitteilen. Der Anbieter ist in diesem Fall zur Rückabtretung verpflichtet.

(4) Der Anbieter verpflichtet sich, zur Abwicklung dieses Vertrages ein gesondertes Bankkonto (Sonderkonto) einzurichten und dafür Sorge zu tragen, dass alle auf die abgetretenen Forderungen geleisteten Zahlungen auf dieses Konto eingehen.

(5) Der Anbieter wird im Laufe jedes Kalendermonats für den Vormonat gegenüber dem Kunden abrechnen und die gutgeschriebenen Beträge unter Anrechnung der in Abs. 6 bestimmten Erfolgsprovision an den Kunden auf deren Bankkonto überweisen.

(6) Im Falle des erfolgreichen Forderungseinzugs steht dem Anbieter eine Erfolgsprovision in Höhe von 50% des eingezogenen Betrags zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu. Die wesentlichen Gründe, die für die Bemessung der Erfolgsprovision bestimmend sind, sind folgende: Der Kunde trägt keinerlei Kostenrisiko. Der Anbieter trägt das wirtschaftliche Risiko für eine erfolgreiche Geltendmachung der Ansprüche allein. Die Einzelforderungen haben nur eine geringe Höhe, so dass der Aufwand für die Prüfung und Geltendmachung der Ansprüche im Verhältnis zur Anspruchshöhe vergleichsweise hoch ist. Verkehrsmittelbetreiber verlangen teilweise die schriftliche Geltendmachung, was den organisatorischen Aufwand zusätzlich erhöht. Eine effiziente Durchsetzung der Ansprüche setzt hohe Aufwände für die Schaffung und Unterhaltung einer IT-Infrastruktur und qualifiziertes Personal voraus.

(7) Soweit rechtlich zulässig, wird der Anbieter gegen den jeweiligen Schuldnern auch den Verzugsschaden geltend machen. Bereits jetzt tritt der Kunde ihm etwaig zustehende Schadensersatzansprüche gegen die Schuldner an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung hiermit an.

(8) Der Anbieter trägt die Kosten von gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahren, einschließlich der Vergütung und Auslagen der eingeschalteten Rechtsanwälte und der Gerichtskosten sowie alle sonstigen Kosten der Einziehung einschließlich der zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter.

(9) Beide Vertragsparteien können diese Inkassovereinbarung jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen kündigen. Für Reisen, die nach dem Wirksamwerden der Kündigung stattfinden, werden dann keine Entschädigungsansprüche mehr abgetreten. Alle übrigen Vertragsbestandteile bleiben von dieser Kündigung unberührt. Durch die Kündigung entstehen dem Kunden keine Kosten.

(10) Auf Antrag werden übertragene Forderungen, die noch nicht eingezogen wurden, jederzeit kostenlos zurückübertragen.

 

§ 11 Geheimhaltung

Beide Parteien haben über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere über die Konditionen, Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages stehenden Informationen auch über dessen Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln.

 

§ 12 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Software zu nutzen. Unterlizenzen dürfen vom Kunden nur an verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG erteilt werden. Für jeden Unterlizenznehmer ist vom Kunden ein weiteres Rechnungsprofil im Sinne von § 5 Abs. 1 anzulegen. Weder der Kunde, noch Unterlizenznehmer können das Anlegen eines unabhängigen eigenen Accounts für Unterlizenznehmer beanspruchen.

(2) Der Kunde erhält an etwaigen kostenfreien Updates, die ihm der Anbieter im Rahmen seiner Pflegeverpflichtungen nach diesem Vertrag überlässt, ebenfalls ein Nutzungsrecht.

(3) Nimmt der Kunde Vertragsgegenstände in Benutzung, die frühere ersetzen sollen, so erlischt das Nutzungsrecht an dem ersetzten Vertragsgegenstand.

(4) Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, Bearbeitung, Dekompilierung und Reverse Engineering der Software sind dem Kunden nur soweit gestattet, wie das deutsche Urheberrecht entsprechende Handlungen ausdrücklich erlaubt.

 

§ 13 Gewährleistung

Für Mängel der Software, die bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist der Anbieter nur verantwortlich, wenn er diese zu vertreten hat. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 14 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet im Rahmen dieses Vertrages dem Grunde nach nur für Schäden, (a) die der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Der Anbieter haftet ferner, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung des Anbieters entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

(2) Der Anbieter haftet in den Fällen des Absatzes 1, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich einig, dass ein Schaden maximal in Höhe von 100.000 EUR pro Schadensfall vertragstypisch vorhersehbar ist. Droht dem Kunden ein Schaden, der diesen Betrag überschreiten kann, so ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich hierauf aufmerksam zu machen .

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.(4) Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

 

§ 15 Verwendung des Kundennamens und -logos

Der Anbieter ist berechtigt, Name und Logo des Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden.

 

§ 16 Laufzeit des Vertrages

(1) Die initiale Laufzeit beginnt mit Vertragsunterzeichnung und endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeitdauer. Die Laufzeit verlängert sich im Anschluss an die initiale und einer sich jeweils anschließenden Laufzeit jeweils um eine weitere Laufzeit mit der vereinbarten Laufzeitdauer, mindestens jedoch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(2) Bei der Zubuchung von neuen Modulen (wie z.B. Single Sign On, ERP Integration, Dienstreiseantrag, etc.) erstreckt sich die Laufzeit dieser Module auf die gesamte vertraglich festgelegte Laufzeit und deren Regelungen nach §9 dieser AGB. Sollte 3 Monate vor Kündigungsfrist ein neues Modul beauftragt werden, verlängert sich damit automatisch der Vertrag um eine weitere Laufzeit.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den Regelungen dieses Paragrafen unberührt.

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Nach dem Ende der Laufzeit bleibt § 3 Abs. 9 noch für weitere drei Monate in Kraft.

 

§ 17 Datenschutz

Die Parteien werden sich im Rahmen dieses Vertrags an geltendes Datenschutzrecht halten. Teil dieser AGB ist der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in Anlage 1.

 

§ 18 Änderungsvorbehalt

Der Anbieter ist berechtigt, die AGB zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Änderungen der AGB werden frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten für ein bestehendes Vertragsverhältnis als bindend, wenn der Kunde weder schriftlich noch per E-Mail Widerspruch erhebt. Ein solches Widerspruchsrecht entfällt, falls die Änderungen sich aus Vorgaben von integrierten Leistungsträgern, insbesondere Vorgaben von Reiseanbietern ergeben.
Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter abgesendet werden.

 

§ 19 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag regelt die Vereinbarungen zwischen den Parteien abschließend und vollständig. AGB des Kunden akzeptiert der Anbieter nicht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform oder in Textform.

(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters.