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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 17.03.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich, Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die zwischen der Lanes & Planes GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“) geschlossenen Verträge (nachfolgend einheitlich „Vertrag“). Der Anbieter und der Kunde werden im Folgenden gemeinsam auch „Parteien“ genannt.
  2. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Anbieter ein schriftliches Angebot gegenüber dem Kunden abgibt, das dieser durch Unterzeichnung und Zugang beim Anbieter annimmt.
  3. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenzte Gewährung der Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Software „Lanes & Planes“ (nachfolgend „Software“). Die Software ist eine cloud-basierte Travel-Management-Lösung, die über einen Browser sowie über die vom Anbieter bereitgestellte mobile Applikation nutzbar ist. Die Software ermöglicht dem Kunden die Buchung, Umbuchung und Stornierung von Beförderungs- und Beherbergungsleistungen für Geschäftsreisen in dem vertraglich vereinbarten Umfang (nachfolgend einheitlich „Reiseleistungen“). Daneben erbringt der Anbieter Support-Dienstleistungen nach Maßgabe dieser AGB.
  1. Nutzungsrechte, Einrichtung und Berechtigungssystem
  1. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
  2. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen nach Maßgabe von § 2(3) sowie deren Mitarbeiter nutzen (nachfolgend alle auch „Nutzer“). Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet. Mitarbeiter im Sinne dieser AGB sind Arbeitnehmer und leitende Angestellte im Sinne des § 5 BetrVG sowie freie Mitarbeiter und Zeitarbeitskräfte.
  3. Der Anbieter kann verbundenen Unternehmen des Kunden im Sinne von § 15 AktG die Nutzung der Software gemäß dem Vertrag gewähren (nachfolgend auch „verbundenes Unternehmen“). Der Anbieter wird seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sich im Zahlungsverzug gegenüber dem Anbieter befindet, die Anbindung des verbundenen Unternehmens zu unverhältnismäßigem Aufwand für den Anbieter führt oder dieses ihren Sitz außerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) hat. Das einem verbundenen Unternehmen erteilte Nutzungsrecht ist abhängig vom Bestand des Nutzungsrechts des Kunden und endet in jedem Fall mit Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertrages. Für jedes verbundene Unternehmen ist ein Rechnungsprofil gemäß § 2(4) anzulegen.
  4. Der Kunde kann neben den vertraglich vereinbarten Rechnungsadressen (nachfolgend „Rechnungsprofile“) weitere Rechnungsprofile entgeltlich über den Anbieter anlegen. Hierfür fällt ein Entgelt gemäß § 8 Nr. 4 an.
  5. Der Anbieter wird dem Kunden im Rahmen der Einrichtung den erforderlichen Zugang zur Software verschaffen und ihm die erforderlichen Zugangsdaten übermitteln. Die übermittelten Zugangsdaten gewähren dem Kunden Zugang zu einem Admin-Account, über den der Kunde die vertraglich vereinbarte Anzahl der Nutzer anlegt und verwaltet.
  1. Leistungen des Anbieters
  1. Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Anbieter wird vom Kunden gemeldete Fehler im Rahmen der Störungshilfe untersuchen und beseitigen; hierfür steht dem Kunden der Support-Service gemäß § 5(2) zur Verfügung (nachfolgend „Support-Service“). Der Funktionsumfang der Software sowie die Nutzungsbedingungen ergeben sich aus dem Vertrag und diesen AGB. Eine Anpassung der Software auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nicht.
  2. Der Anbieter kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden frühzeitig über notwendige Updates informieren.
  3. Über die Software stellt der Anbieter eine technische Verbindung zu den Informationsangeboten der Leistungserbringer her. In der Software des Anbieters werden dabei Informationen der Leistungserbringer angezeigt, für deren Richtigkeit der Anbieter nicht verantwortlich ist. Auch sonstige Störungen in den Angeboten der Leistungserbringer liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters; der Anbieter übernimmt insoweit keine Haftung für solche Störungen.
  4. Eine Vertragsbeziehung über die Reiseleistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer zustande. Der Anbieter vertritt den Kunden im Rahmen der Buchung von Reiseleistungen in dem in diesem § 3(4) festgelegten Umfang.
  1. Die Auswahl der Reiseleistungen erfolgt über die Software, die der Nutzer über personalisierte Zugangsdaten aufrufen kann. Mit der Auswahl der Reiseleistung und klicken des Buchungsbuttons beauftragt und bevollmächtigt der Nutzer den Anbieter, die jeweils von ihm ausgewählte Reiseleistung im Namen des Kunden direkt beim jeweiligen Leistungserbringer verbindlich zu buchen. Die Vollmacht des Kunden umfasst auch die Buchung von Reiseleistungen, deren Preis sich nach Auswahl der Reiseleistung um bis zu 15 Prozent erhöht hat. Zudem erteilt der Nutzer den Zahlungsauftrag, den Preis für die Reiseleistung im Namen des Kunden an den Leistungserbringer schuldbefreiend für den Kunden zu zahlen. Hierzu vereinbaren der Kunde und der Anbieter, dass der Zahlungsauftrag dadurch erteilt wird, dass der durch die personalisierten Zugangsdaten authentifizierte Nutzer am Ende des Buchungsprozesses die Zahlungsauftrags-Checkbox ankreuzt, bevor er den Buchungsbutton drückt. Nach Beendigung des Buchungsprozesses erhält der Nutzer eine E-Mail, mit der die jeweilige Buchung und der erteilte Zahlungsauftrag vom Anbieter bestätigt wird.

  1. Im Einzelfall kann der Kunde gemäß diesen AGB und nach Angebot des Anbieters bestimmte Reise- und Zusatzleistungen für eine Reise außerhalb der Software über den Support-Service buchen (nachfolgend „Direktbuchung“). Hinsichtlich der Direktbuchung gilt § 3 (4) a) Satz 2 bis 4 entsprechend. In Bezug auf den Zahlungsauftrag vereinbaren der Kunde und der Anbieter, dass der Zahlungsauftrag dadurch erteilt wird, dass der Nutzer nach erfolgter Authentifizierung auf einem der bereitgestellten Kommunikationskanälen im Zusammenhang mit der Buchung den Zahlungsauftrag ausdrücklich autorisiert und der Anbieter die Buchung und den Zahlungsauftrag per E-Mail bestätigt. Die Kontaktdaten für die verschiedenen Kommunikationskanäle kann der Nutzer über die Webseite des Anbieters aufrufen.

Dieser § 3(4) gilt entsprechend für verbundene Unternehmen des Kunden, soweit der Kunde diese berechtigt hat, Reiseleistungen im eigenen Namen zu buchen.

  1. Der Anbieter erbringt Support-Leistungen nach Maßgabe dieser AGB. Ausgenommen vom Support-Service sind Anfragen über die Support-Hotline, die auch über die Software ohne Einbindung des Anbieters abgefragt oder getätigt werden können und die nicht auf einem Mangel der Software beruhen. Sofern der Anbieter solche Anfragen bearbeitet, fällt hierfür ein Entgelt gemäß § 8 Nr. 5 an.
  2. Die Software ermöglicht den Nutzern, Reisekosten und weitere Auslagen zum Zwecke der Auslagenerstattung zu erfassen. Der Anbieter prüft nicht, ob die für die Auslagenerstattung vom Nutzer erfassten Angaben richtig sind. Der Kunde ist verantwortlich für die Prüfung der Richtigkeit dieser Angaben.
  3. Der Anbieter holt im Rahmen der Zahlungsabwicklung auch die Rechnungen von den Leistungserbringern für die gebuchten Reiseleistungen ein und stellt diese den Kunden zur Verfügung. Der Anbieter speichert alle Rechnungen über gebuchte Reiseleistungen und weitere Reisekostenbelege zum jederzeitigen Abruf während der Vertragslaufzeit. Nach Beendigung des Vertrages speichert der Anbieter diese Belege und Rechnungen noch für die Dauer von drei Monaten. Während dieses Zeitraums kann der Kunde den Export von Rechnungen und Belegen beim Anbieter beauftragen.
  4. Der Anbieter verarbeitet auch Daten von Drittanbietern für in der Software abrufbaren Statistiken und Wege-Empfehlungen für Reiseleistungen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Daten. Die Statistiken können von den tatsächlichen abrechnungsrelevanten Daten abweichen und sind für buchhalterische Zwecke nicht geeignet. Der Anbieter übernimmt zudem keine Gewähr für die Richtigkeit der in der Software angezeigten Wege-Empfehlungen für Reiseleistungen.
  5. Der Anbieter wird die Nutzer über vertragsrelevante Informationen benachrichtigen, z.B. Informationen über neue Funktionen sowie Erinnerungen an gebuchte Reisen.
  1. Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Software von den Nutzern nur im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit des Kunden genutzt wird.
  2. Der Kunde hat etwaige Anpassungen, die infolge der Fortentwicklung der Software gemäß § 3(1) in den von ihm genutzten Systemen erforderlich werden, selbst vorzunehmen.
  3. Der Kunde hat den Anbieter über Mängel an der Software unverzüglich zu informieren und diesen bei der Fehleruntersuchung und -beseitigung im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen. Eine Fehlermeldung muss so konkret sein, dass ein verständiger Dritter den Fehler nachvollziehen und auf Basis der Fehlermeldung reproduzieren kann.
  4. Der Kunde ist für die richtige Buchung der Belege sowie seine ordnungsgemäße Buchhaltung selbst verantwortlich, insbesondere hat der Kunde zu prüfen, ob die ihm vom Anbieter zur Verfügung gestellten buchhalterischen Daten sachlich korrekt sind. Gleiches gilt für die Archivierung seiner Buchhaltungsbelege und die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
  5. Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren und die Nutzer hierzu entsprechend anzuhalten.
  1. Der Kunde hat dem Anbieter jeden hinreichenden Verdacht des Missbrauchs von Zugangsdaten unverzüglich mitzuteilen und die Sperrung zu beantragen. Ein hinreichender Verdacht ist gegeben, wenn ein Missbrauch nach vorläufiger Beurteilung der Umstände objektiv wahrscheinlich ist (z.B. zeitgleiche Reisebuchung eines Mitarbeiters von verschiedenen Orten, die mehrfache Buchung desselben Reisezieles mit der gleichen Reisezeit oder die Buchung von Reiseleistungen, die im Vergleich zu den üblichen Geschäftsreisen des Kunden ungewöhnlich sind).
  • Der Anbieter wird den Zugang an Werktagen innerhalb von 24 Stunden und an Sonn- und Feiertagen innerhalb von 48 Stunden sperren, nachdem ihm die Mitteilung zugegangen ist.
  • Betrifft der hinreichende Verdacht die Zugangsdaten eines Nutzers, so hat der Kunde dessen Zugang ferner unverzüglich selbst zu sperren.
  1. Hat der Anbieter den hinreichenden Verdacht der missbräuchlichen Verwendung von Zugangsdaten, so ist er berechtigt, den Zugang des Kunden oder eines Nutzers bis zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts vorläufig zu sperren. Der Anbieter wird den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen.
  1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzer sich vor Reiseantritt über alle für die gebuchte Reise geltenden Bestimmungen informieren (z.B. Reise-, Einreise- und Sicherheitsbestimmungen, Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers sowie die Reiserichtlinien des Kunden).
  2. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die personenbezogenen Daten der Nutzer in deren Nutzerkonten stets aktuell sind, da diese Daten an die Leistungserbringer im Rahmen der Buchung weitergegeben werden müssen.
  3. Der Kunde hat die mit dem Anbieter vereinbarten Termine (z.B. für die Implementierung) einzuhalten. Er kann Termine werktags spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei absagen. Für jeden vom Kunden nicht rechtzeitig abgesagten oder nicht wahrgenommenen Termin kann der Anbieter ein Entgelt in Höhe von 120,00 EUR vom Kunden verlangen.
  1. Benutzerdokumentation, Support-Service und erweiterte Servicezeiten (24/7)
  1. Der Anbieter stellt dem Kunden eine Online-Benutzerdokumentation zur Verfügung. Ein Benutzerhandbuch ist nicht geschuldet.
  2. Der Anbieter richtet für Anfragen des Kunden einen Support-Service ein. Anfragen können über die Support-Hotline, über ein Kontaktformular sowie per E-Mail innerhalb der Servicezeiten nach Maßgabe dieser AGB gestellt werden. Die Servicezeiten sind montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 20:30 Uhr mit Ausnahme der in Bayern geltenden gesetzlichen Feiertage; an Heiligabend und Silvester gelten abweichende Servicezeiten, die dem Kunden rechtzeitig vorher bekanntgegeben werden. Für Anfragen, die außerhalb der Servicezeiten an den Support-Service gerichtet werden und außerhalb der Servicezeiten bearbeitet werden müssen (z.B. im Falle kurzfristiger Buchungs- oder Umbuchungswünsche), erhebt der Anbieter eine Gebühr nach § 8 Nr. 4.
  3. Ausgenommen vom Support-Service sind Anfragen über die Support-Hotline, die auch über die Software ohne Einbindung des Anbieters abgefragt oder getätigt werden können und die nicht auf einem Mangel der Software beruhen. Sofern der Anbieter solche Anfragen bearbeitet, fällt hierfür ein Entgelt gemäß § 8 Nr. 5 an.
  4. Der Kunde kann Reiseauskünfte und Reiseleistungen gemäß den geltenden Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Leistungserbringer über die Software im Rahmen der technischen Verfügbarkeit anfragen, buchen, umbuchen oder stornieren (nachfolgend „Reiseanfragen“). Für Stornierungs- und Umbuchungsanfragen gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
  1. Stornierungen und Umbuchungen sind nur innerhalb der Fristen gemäß den Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des Leistungserbringers möglich.
  2. Stornierungs- und Umbuchungsanfragen sind innerhalb der Servicezeiten gemäß § 5(2) (nachfolgend „Servicezeiten“) bis spätestens zwei Stunden vor Reisebeginn über die Software und bei weniger als zwei Stunden vor Reisebeginn über die Support-Hotline zu stellen.
  3. Etwaige gemäß den Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des Leistungserbringers anfallende Storno- und Umbuchungskosten hat der Kunde zu tragen.
  4. Der Anbieter zieht Rückerstattungen eines Leistungserbringers wegen einer Stornierung oder Umbuchung ein und verrechnet diese mit Forderungen des Anbieters aus neuen Buchungen; verbleibende Beträge aus Rückerstattungen zahlt der Anbieter an den Kunden aus.
  5. Stornierungs- und Umbuchungsanfragen sind immer über den Anbieter zu stellen.
  1. Im Falle der Buchung des Moduls „Erweiterte Servicezeiten (24/7)“ stellt der Anbieter dem Kunden die Support-Hotline mit einer Erreichbarkeit von 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche für eilbedürftige Anliegen zur Verfügung, die einer kurzfristigen Bearbeitung bedürfen; § 5(3) gilt entsprechend für das Modul „Erweiterte Servicezeiten (24/7)“. In allen anderen Fällen ist der Kunde gehalten, die Support-Hotline zu den Servicezeiten zu kontaktieren. Im Rahmen der erweiterten Servicezeiten (24/7) kann der Kunde insbesondere in folgenden Fällen Unterstützung anfragen:
  • Sehr kurzfristige Buchungswünsche, die in der Software nicht mehr gebucht werden können;
  • Probleme beim Check-in und Check-out im Hotel (z.B. Hotel ist geschlossen, Rezeption ist nicht mehr besetzt, Probleme mit Kosten und Abrechnung);
  • Kurzfristige Umbuchungs- und Stornierungswünsche (z.B. wegen Krankheit, Terminausfall);
  • Verpasster Anschlussflug;
  • Fehlende Reiseunterlagen (z.B. Bordkarte nicht erhalten, Reisender ist schon auf dem Weg zum Flughafen).
  1. Verfügbarkeit und Service Level
  1. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99 Prozent im Jahresmittel bezogen auf ein Vertragsjahr jeweils im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr an allen Werktagen des jeweiligen Vertragsjahres (nachfolgend „Verfügbarkeitszeitraum“) am Firmensitz des Anbieters. 
  2. Die Software ist verfügbar im Sinne dieses Vertrages, solange nicht ein Fehler der Fehlerklasse 1 vorliegt und die Nichtverfügbarkeit nicht auf Wartungsarbeiten zurückzuführen ist. Es gelten folgende Fehlerklassen:
  • Fehlerklasse 1: Schwerer Fehler

Die Nutzung der Software ist insgesamt nicht mehr möglich oder so stark eingeschränkt, dass keine Reisen gebucht werden können.

  • Fehlerklasse 2: Mittlerer Fehler

Die Nutzung der Software ist hinsichtlich eines oder mehrerer Teile nicht mehr möglich. Es können aber Reisen gebucht werden.

  • Fehlerklasse 3: Leichter Fehler

Alle Fehler, die nicht einer anderen Fehlerklasse zuzuordnen sind.

  1. Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit außerhalb des Verfügbarkeitszeitraums Wartungsarbeiten durchzuführen. Innerhalb des Verfügbarkeitszeitraums ist der Anbieter maximal für 2 Stunden pro Vertragsmonat und nur nach einer Vorankündigung per E-Mail mindestens 24 Stunden vor Durchführung der Maßnahmen zu Wartungsarbeiten berechtigt.
  1. Vergütung, Rechnungsstellung und Fälligkeit
  1. Der Kunde hat für die Nutzung der Software die vereinbarten Gebühren zu entrichten.
  1. Der Anspruch des Anbieters auf die monatliche Vergütung (nachfolgend „Servicegebühr“) entsteht mit Beginn der Vertragslaufzeit.
  2. Der Anspruch des Anbieters auf die variable Gebühr entsteht mit der Buchung von Reiseleistungen. Die variable Gebühr errechnet sich je nach Vereinbarung aus den Bruttopreisen der gebuchten Reiseleistungen (nachfolgend „Buchungsumsätze“) oder aus dem für die jeweilige Reiseleistung vereinbarten Preis; nach der Buchung stornierte Reiseleistungen bleiben bei der Ermittlung der variablen Gebühr unberücksichtigt. Die variable Gebühr beträgt mindestens 3,90 EUR, sofern vertraglich kein anderes vereinbart worden ist.

Die Servicegebühr sowie die variable Gebühr erhöhen sich zu Beginn jeder neuen Vertragslaufzeit um jeweils fünf Prozent, jedoch nicht vor Ablauf des ersten Vertragsjahres. 

  1. Die nach diesem Absatz anfallende Gebühr wird nicht erhoben für Verträge, die nach dem 16.03.2025 geschlossen wurden, da die beschriebenen Aufwendungen von der ab diesem Datum geltenden Preisstruktur bereits umfasst sind: Der Anbieter ist zur Deckung der Kosten im Falle der Vorfinanzierung von Reiseleistungen berechtigt, eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 0,80 % des Reiseumsatzes für Unterkunftsbuchungen zu erheben, sofern die Buchungsumsätze aller Buchungen für Reiseleistungen eines Quartals einen Schwellenwert von 100.000,00 EUR übersteigen. Die Buchungsumsätze werden jeweils im April, Juli, Oktober und im Januar für das vorangegangene Quartal ermittelt. Übersteigt der Buchungsumsatz den jeweils ermittelten Schwellenwert, wird die entsprechende Gebühr aus dem Buchungsumsatz für Unterkunftsbuchungen des vorangegangenen Quartals berechnet und monatlich für das Quartal erhoben, in dem die Ermittlung stattfindet. Unterschreitet der Buchungsumsatz den jeweils ermittelten Schwellenwert, wird die entsprechende Gebühr für das Quartal, in dem die Ermittlung stattfindet, nicht erhoben.
  2. Der Anbieter rechnet die monatliche Servicegebühr, die variable Gebühr sowie alle weiteren vertraglich vereinbarten Gebühren (nachfolgend alle „Entgelte“) monatlich ab. Der Anbieter stellt dem Kunden die Rechnungen in Textform zur Verfügung (z.B. per E-Mail oder als Download). Die Entgelte sind mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Kunde hat dem Anbieter Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Rechnung unverzüglich nach Zugang in Textform anzuzeigen. Unterlässt es der Kunde, innerhalb von zwei Monaten nach Zugang Einwendungen gegen die Rechnung zu erheben, gilt dies als Genehmigung der Rechnung. Auf diese Rechtsfolge wird der Anbieter den Kunden bei Erteilung der Rechnung gesondert hinweisen.
  3. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Nutzung des dem Anbieter vom Kunden erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat folgende Vereinbarungen:
  1. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, Buchungsumsätze und fällige Entgelte (nachfolgend „Forderungen“) vom angegebenen Konto einzuziehen. Der Anbieter kann die Häufigkeit der Lastschrifteinzüge unter Berücksichtigung der Bonität und des Buchungsvolumens des Kunden im eigenen Ermessen bestimmen.
  2. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die Lastschrift im Falle der Rückbuchung (nachfolgend „Rücklastschrift“), für die jeweils fällige Forderung ein weiteres Mal einzureichen. Der Kunde hat die dem Anbieter durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu erstatten. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung etwaiger durch die Rücklastschrift verursachte weitere Ansprüche vor.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, offene Forderungen gegenüber einem verbundenen Unternehmen über das vom Kunden erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat einzuziehen, wenn a) ein Lastschrifteinzug beim verbundenen Unternehmen aus nicht vom Anbieter zu vertretenden Gründen fehlgeschlagen oder unmöglich ist (z.B. im Falle des Widerrufs des SEPA-Lastschrift-Mandats oder einer Rücklastschrift) oder b) das verbundene Unternehmen sich im Zahlungsverzug befindet.
  1. Der Anbieter ist im Falle einer Rücklastschrift oder eines Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, die Buchung von Reiseleistungen von Nutzern einzuschränken oder zu untersagen, bis alle Forderungen beglichen sind.
  2. Sofern ein Leistungserbringer die Rechnungen für Reiseleistungen erstellt, wird der Anbieter dem Kunden diese Rechnung zur Verfügung stellen, hilfsweise einen Ersatz-Rechnungsbeleg, sofern ein Leistungserbringer trotz Aufforderung durch den Anbieter keine ordnungsgemäße Rechnung erstellt.
  1. Optionale Leistungen

Die nachfolgenden, vertraglich nicht geschuldeten Leistungen können entgeltlich beim Anbieter beauftragt werden:

  1. Für die Buchung und Umbuchung von Gruppenreisen wird eine zusätzliche Gebühr von 5 % auf die Buchungsumsätze für Gruppenreisen erhoben. 

  1. Stornierung von Flugtickets zur reinen Steuerrückerstattung: 19,90 EUR pro Flugticket.

  1. Anlage von vertraglich nicht vereinbarten Rechnungsprofilen, vgl. § 2(4): 49,00 EUR pro Rechnungsprofil.

  1. Anfragen, die außerhalb der Servicezeiten an den Support-Service gestellt und bearbeitet werden müssen (z.B. im Falle kurzfristiger Buchungs- oder Umbuchungswünsche), vgl. § 5(2): 29,00 EUR pro bearbeiteter Anfrage.

  1. Über den Support-Service angefragte Leistungen, die vom Kunden auch über die Software getätigt werden können (z.B. Reiseauskünfte, Buchung und Umbuchung von Reiseleistungen und deren Stornierung, Sitzplatzreservierung, Buchung von Zusatzgepäck), vgl. § 5(3): 9,90 EUR pro angefragter Leistung.
  1. Fahrgastrechte-Service
  1. Der Kunde kann den Anbieter entgeltlich beauftragen, Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche gegenüber Verkehrsmittelbetreibern wegen Verspätungen und anderer Vertragsstörungen für über Lanes & Planes gebuchte Leistungen im Namen des Kunden geltend zu machen (nachfolgend „Fahrgastrechte-Service“). Der Anbieter veranlasst, dass die geltend gemachte Entschädigung auf das Bankkonto des Kunden überwiesen wird. Der Anbieter wird dem Kunden die vereinbarte Vergütung für die erfolgreich geltend gemachten Entschädigungen am Ende eines Kalendermonats für den Vormonat in Rechnung stellen.  
  2. Sollte die außergerichtliche Geltendmachung nach pflichtgemäßem Ermessen des Anbieters erfolglos geblieben sein und ein gerichtliches Mahn- oder Klageverfahren keine Aussicht auf Erfolg versprechen, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Anbieter ist in diesem Fall nicht dazu verpflichtet, ein gerichtliches Mahn- oder Klageverfahren einzuleiten.
  3. Der Anbieter trägt die Kosten eines von ihm im eigenen Ermessen eingeleiteten gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahrens.
  4. Beide Parteien können den Fahrgastrechte-Service jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Fahrgastrechte-Service aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Der Fahrgastrechte-Service endet automatisch mit Beendigung des Vertrages, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  1.   Gewährleistung
  1. Für die Nutzung der Software gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Für Mängel der Software, die bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist der Anbieter nur verantwortlich, wenn er diese zu vertreten hat. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Software wird ausgeschlossen.
  1.   Haftung
  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unbeschadet der uneingeschränkten Haftung nach Satz 1 dieses Absatzes haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. § 11(1) gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien. 
  2. Die Haftungsbeschränkungen nach § 11(1) gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für schriftlich übernommene Garantien.
  1.   Laufzeit des Vertrages
  1. Der Vertrag hat die zwischen den Parteien vereinbarte Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit, mindestens aber um 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird oder der Kunde sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit ein neues Servicemodul beim Anbieter beauftragt und der Vertrag zum Zeitpunkt der Beauftragung noch nicht gekündigt worden ist.
  2. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen dieses § 12 unberührt.
  3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  1.   Datenschutz und Geheimhaltung
  1. Die Parteien werden sich an geltendes Datenschutzrecht halten.
  2. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Nutzer im Auftrag des Kunden nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (nachfolgend „DSGVO“) gemäß Anlage zu diesen AGB.
  3. Die Parteien verpflichten sich, über alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung erfahren, Stillschweigen zu bewahren und diese mit Ausnahme von verbundenen Unternehmen nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet sind.
  1.   Änderungen der AGB
  1. Der Anbieter ist berechtigt, die AGB zu ändern, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar sind.
  2. Der Anbieter wird dem Kunden Änderungen der AGB frühzeitig in Textform bekanntgeben. Die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungen in Textform gegenüber dem Anbieter widerspricht (Zustimmungswirkung). Der Anbieter wird den Kunden mit Bekanntgabe der Änderungen auf die Zustimmungswirkung besonders hinweisen.
  3. Sofern der Kunde Änderungen der AGB gemäß § 14(1) widerspricht, die auf geänderten Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen von Leistungserbringern beruhen, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die Buchung von Reiseleistungen, die von diesen Änderungen betroffen sind, zu versagen. Der Anbieter wird den Kunden hierauf mit der Bekanntgabe der Änderungen gemäß § 14(2) hinweisen.
  1.   Sonstiges
  1. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer der Vertragslaufzeit das einfache, unentgeltliche Recht ein, die Marke, den Namen und das Firmenlogo des Kunden zu Referenzzwecken zu nutzen.
  2. Alle Preisangaben im Vertrag sowie diesen AGB verstehen sich jeweils zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Zur Überprüfung der Identität und Bonität des Kunden ist der Anbieter berechtigt, bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, dem Verband der Vereine Creditreform e.V. Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, oder vergleichbaren Anbietern, Auskünfte und gegebenenfalls Bonitätsinformationen einzuholen. Bei einem deutlich erhöhten Risiko des Zahlungsausfalles oder mangelhafter Bonität ist der Anbieter berechtigt, eine Änderung der Zahlungsmodalitäten vom Kunden zu verlangen oder Buchungen über die Software vorläufig zu untersagen.
  1.   Schlussbestimmungen
  1. Der Vertrag sowie die AGB regeln die Vereinbarungen zwischen den Parteien abschließend und vollständig. AGB oder andere Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages durch die Parteien bedürfen der Textform. Die Voraussetzungen für die Änderungen der AGB nach § 14 bleiben hiervon unberührt.
  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters.